Ziel
- Betroffene zu einem möglichst normalen Leben führen
- Reduzierung des Risikos für Gewalt
- Verhindern von Straftaten zum Schutz potenzieller Opfer
- Vermeidung einer Zwangsunterbringung wegen Fremdgefährdung in der Allgemeinpsychiatrie nach dem Bayerisch Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) oder im Maßregelvollzug gem. § 63 StGB
- Erstellung eines individualisierten Behandlungs- und Präventionsplans